DSGVO-konform

Selbstverständlich werden heute beinahe alle Recruitingfilme DSGVO-konform gestreamt, richtig?

Falsch! Und leider ist es wirklich kaum zu glauben, dass es genau anders herum scheint. Und der Grund dafür? Es handelt sich vermutlich um eine Mischung aus fehlender Beratung, Unwissenheit und wohlmöglich auch Gleichgültigkeit. Und dabei ist die Lösung SUPER einfach:

Wichtig ist, eine Trennung zwischen der eigenen UnternehmensWebsite und Videoplattformen herzustellen.

Unternehmen, die ihre Recruitingfilme auf beispielsweise YouTube laufen lassen, können das auch entspannt weiterhin so machen, denn wenn User auf dem Videoportal Recruitingfilme anschauen, willigen diese den Bedingungen des US-amerikanischen Unternehmens YouTube ein.

Wenn Unternehmen jedoch ihren eigenen Recruitingfilm, gehostet auf YouTube in die eigene Website einbinden, geht das Datenschutz-Theater sofort los. Denn dann kann Google, also die Muttergesellschaft von YouTube, munter das Nutzerverhalten auf der jeweiligen Unternehmensseite analysieren und für eigene Zwecke nutzen. Und genau so ist es aktuell auf tausenden deutschen Websites und das ist eben genau nicht DSGVO-konform. Und ob dann Datenschutz-Hinweise genügen, ist genauso fraglich wie der Umstand, dass dann am Ende des eigenen Recruitingfilms, Werbung für andere Filme gezeigt wird, ohne irgendeinen Einfluss darauf haben zu können.

Unternehmen können ganz einfach diesem unschönen Thema in Windeseile entgehen und zwar, indem Sie ein DSGVO-konformes Hosting nutzen, um ihren eigenen Film auf der eigenen Website streamen zu können. Der Anbieter, mit dem arthouse.eco aktuell zusammenarbeitet, nennt sich Videolyser. Dort wird nach eigenen Angaben DSGVO-konform gestreamt und macht somit die eigene UnternehmensWebsite wieder sicher. Und ganz wichtig: ohne Werbung für die Konkurrenz!

Wer dazu weitere Fragen hat, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen.